Vorsteuerabzug beim Gewerbeleasing
Wer umsatzsteuerpflichtig ist und das Fahrzeug zu mindestens 10 % unternehmerisch nutzt, kann die Umsatzsteuer auf die Leasingrate als Vorsteuer geltend machen. Bei einer Bruttomonatsrate von 350 € und 100 % betrieblicher Nutzung sind das rund 55,88 € je Monat.
- Voraussetzung: mindestens 10 % unternehmerische Nutzung
- Bei gemischter Nutzung nur anteilig abziehbar
- Privatanteil muss korrekt belegt werden (Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung)