Firmenwagen: geldwerter Vorteil und Kosten
Ein Firmenwagen wird vom Arbeitgeber gestellt und versteuert. Bei der 1-%-Regelung berechnet sich der geldwerte Vorteil aus 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz. Beispiel: BLP 40.000 €, Pendelweg 25 km → 400 € + 300 € = 700 € geldwerter Vorteil monatlich. Bei 35 % Grenzsteuersatz: rund 245 € Steuerlast pro Monat.
- 1-%-Regelung: einfach, aber bei günstigen oder selten genutzten Fahrzeugen oft nachteilig
- Fahrtenbuch kann vorteilhafter sein bei niedrigem privatem Nutzungsanteil
- Pendelwegpauschale erhöht den geldwerten Vorteil erheblich
Privatwagen: Kosten selbst tragen, Erstattung nutzen
Wer ein Privatfahrzeug für betriebliche Fahrten nutzt, kann eine Kilometerpauschale von 0,30 € je Kilometer steuerlich geltend machen oder vom Arbeitgeber erstatten lassen. Tatsächliche Fahrtkosten können in bestimmten Konstellationen höher liegen als die Pauschale – die pauschale Erstattung kann dann einen Vorteil darstellen.
- Steuerliche Kilometerpauschale: 0,30 € je betrieblichem Kilometer
- Arbeitgeber kann bis 0,30 € je km steuerfrei erstatten
- Volle Fahrzeugkosten (Versicherung, Steuer, Wartung) trägt der Arbeitnehmer selbst
Entscheidungslogik: wann welche Variante besser ist
Faustregel: Ein Firmenwagen lohnt sich tendenziell bei hohen Listenpreisen im Verhältnis zu den echten Gesamtkosten und bei niedrigem Privatanteil. Ein Privatwagen ist vorteilhafter, wenn der geldwerte Vorteil die tatsächliche Ersparnis durch Kostenübernahme übersteigt.
- Hoher Pendelweg + teures Fahrzeug → geldwerter Vorteil kann die Ersparnis übersteigen
- Selbstständige: betrieblicher Nutzungsanteil > 50 % begünstigt den Firmenwagen
- Vergleich immer auf Basis effektiver Monatsbelastung nach Steuern