Firmenwagen

0,25-Prozent-Regelung: wann E-Firmenwagen besonders günstig versteuert werden

Für rein elektrische Firmenwagen kann statt der 1-Prozent-Regelung eine 0,25-Prozent-Regelung gelten. Das senkt den geldwerten Vorteil deutlich, ist aber an Voraussetzungen geknüpft.

Auf den Punkt

Bei rein elektrischen Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung mit 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis die geltende Obergrenze nicht überschreitet. Sonst gilt 0,5 %. Verbrenner bleiben bei 1 %.

Voraussetzungen der 0,25-Prozent-Regelung

Die Begünstigung gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis die gesetzliche Obergrenze nicht übersteigt. Für teurere E-Autos oder Plug-in-Hybride greifen andere Sätze.

  • rein elektrischer Antrieb
  • Bruttolistenpreis unter der Grenze
  • andernfalls 0,5 % oder 1 %

Wie stark die Regel entlastet

Statt 1 % wird nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro sind das 100 Euro statt 400 Euro monatlich.

  • Bemessungsbasis stark reduziert
  • Arbeitsweg wird ebenfalls begünstigt
  • Steuerersparnis je nach Steuersatz

Was trotzdem zu prüfen ist

Auch mit Begünstigung entscheiden Gesamtkosten aus Leasingrate, Restwert, Ladeinfrastruktur und Nutzung, ob der E-Firmenwagen wirtschaftlich ist.

  • Restwert vorsichtig schätzen
  • Lade- und Wartungskosten einplanen
  • mit Privatalternative vergleichen

Im Rechner anwenden

FairAutoRechner kann die E-Auto-Begünstigung für die private Nutzung vereinfacht ansetzen und lässt die Annahme sichtbar.

Die Berechnung ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Finanzberatung.

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Häufige Fragen

Wann gilt die 0,25-Prozent-Regelung für E-Autos?

Sie gilt für rein elektrische Firmenwagen, deren Bruttolistenpreis die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet. Liegt der Listenpreis darüber, wird die private Nutzung mit 0,5 % angesetzt.

Rechnet FairAutoRechner die 0,25-Prozent-Regel verbindlich?

Nein. Der Rechner setzt die Begünstigung vereinfacht als Orientierung an. Die konkrete steuerliche Behandlung solltest du im Einzelfall prüfen lassen.

Permalink: https://autoleasingrechnerfair.de/ratgeber/e-auto-025-prozent-regelung

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