Voraussetzungen der 0,25-Prozent-Regelung
Die Begünstigung gilt für rein batterieelektrische Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis die gesetzliche Obergrenze nicht übersteigt. Für teurere E-Autos oder Plug-in-Hybride greifen andere Sätze.
- rein elektrischer Antrieb
- Bruttolistenpreis unter der Grenze
- andernfalls 0,5 % oder 1 %